Strengere Dämmvorgaben für neue Solarthermieanlagen seit September 2017
Die neue Verordnung gilt für alle drei Arten von Warmwasserspeichern. Für Trinkwarmwasserspeicher, die das Wasser zum Duschen, Baden oder Kochen warm halten, ist sie ebenso relevant wie auch für sogenannte Pufferspeicher, die dazu dienen, das Heizwasser warmzuhalten und bei Bedarf an den Heizkreislauf abzugeben. Darüber hinaus gilt sie auch für Kombispeicher, die beide Funktionen vereinen. Diese kommen besonders dann zum Einsatz, wenn eine Solarthermieanlage sowohl die Warmwasserbereitung als auch die Heizung unterstützen soll.
Richtlinie gilt für alle Speichervarianten
Die Richtlinie nimmt Hersteller in die Pflicht, ihre Geräte noch besser zu dämmen. Besitzer von Warmwasserspeichern sind allerdings nicht dazu verpflichtet, nachzurüsten. Händler, die in ihren Lagern noch alte Modelle besitzen, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen, dürfen diese noch verkaufen.
Die Neuregelung hat auch auf das Energielabel Auswirkungen, das Verbraucher EU-weit über die Effizienz verschiedenster Haushaltsgeräte informiert. Beim Label für Warmwasserspeicher fällt durch die verschärfte Vorgabe nun die schlechteste Klasse (G) weg. Dafür kommt die Top-Klasse A+ hinzu.
Nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen Modelle, die bislang die Klassen D und niedriger erreichten, da sie zu hohe Wärmeverluste aufweisen. Auf dem Energielabel kann man ablesen, wie hoch genau der Wärmeverlust eines Modells ist.
Bei der Neuanschaffung eines Warmwasserspeichers sollte man sich neben dem Energielabel auch von einem Experten beraten lassen. Das empfiehlt die verbraucherorientierte Plattform „Intelligent heizen“. Die Energieeffizienz sei nur eines von vielen wichtigen Kriterien bei der Wahl eines passenden Modells. Wer den Einbau eines Puffspeichers mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage kombiniert, bekommt 30 Prozent der Nettokosten vom Staat erstattet. Weitere Informationen über die Förderung sind auf dem Portal www.intelligent-heizen.info verfügbar.