Leitfaden „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“

Wie fügt sich das Building Information Modeling in das Leistungsbild der Architektinnen und Architekten ein? Welche Auswirkungen hat BIM auf die Gestaltung von Architektenverträgen und auf die Honorarberechnung? Diese Fragen stellen sich mit der weiteren Etablierung der noch jungen Planungsmethode im deutschen Planungs- und Bausektor in wachsender Dringlichkeit.

Leitfaden „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“
Leitfaden „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“

Der neue BIM-Leitfaden für Architekten und Planer ergänzt frühere Publikationen der beteiligten Kammern und stellt in übersichtlicher Form das „Leistungsbild Objektplanung“ dar. „Eine Kernfrage, die in der Praxis immer wieder gestellt wird, lautet: Welche spezifisch bei BIM anfallenden Leistungen sind von Architekten zu erbringen?“, erläutert Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, den Hintergrund der 90-seitigen Informationsschrift.

Die Broschüre stellt das „Leistungsbild Objektplanung BIM BAK“ dar und gibt dazu detaillierte Anwendungshinweise. Die vorgeschlagenen „Besonderen Leistungen“ nach HOAI werden Punkt für Punkt erläutert. Darüber hinaus stellt die Publikation konkrete Klauselvorschläge für Architektenverträge mit BIM bereit und gibt Orientierung über die Grundregeln des modellbasierten Planens. Im Anhang werden auch die Themen Urheberrecht, Datenschutz und Berufshaftpflichtversicherung für BIM-Leistungen dargestellt. „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ steht auf der Homepage der Architektenkammer NRW (www.aknw.de) zum kostenlosen Download bereit (Rubrik: Mitglieder/Veröffentlichungen/Publikationen).

 

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