Kleinserien-Richtlinie in Kraft getreten

Seit dem 1. März 2018 gilt ein neues Förderprogramm des Umweltministeriums, das Produkte und Verfahren für den Klimaschutz fördert, die bereits marktreif sind, aber den Durchbruch noch nicht geschafft haben.

Neues Förderprogramm bringt Klima-Produkte in Serienproduktion (Bild: magele-picture/stock.adobe.com)
Neues Förderprogramm bringt Klima-Produkte in Serienproduktion (Bild: magele-picture/stock.adobe.com)

Die schnelle Marktdurchsetzung und der anschließende Sprung in die reguläre Serienproduktion neuartiger Erzeugnisse und Prozesse sind oft mit Schwierigkeiten verbunden. Im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie möchte das Bundesumweltministerium nun mit Investitionszuschüssen Abhilfe schaffen.

Gefördert werden fünf verschiedene Technologien, die im Zuge eines Ideenwettbewerbs und dessen Auswertung durch ein Expertengremium ausgewählt wurden.

Auf drei Jahre begrenzte Förderung

Zu den fünf förderfähigen Innovationen zählen: Kleinstwasserkraftanlagen mit bis zu 30 Kilowatt elektrischer Leistung in technischen Installationen und energieeffiziente Geräte zur lokalen Sauerstoffproduktion. In Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen, chemischen Prozessen oder Klärwerken könnten diese beispielsweise zum Einsatz kommen.

Gegenstand der Förderung sind zudem dezentrale Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser wie Duschrinnen, -wannen oder -rohren mit Wärmetauscher. Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden sowie elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Lastenradanhänger mit hoher Nutzlast und hohem Transportvolumen für den fahrradgebundenen Lastenverkehr erhalten ebenso Fördermittel. Die Förderung von Lastenrädern ist Bestandteil des Sofortprogramms Saubere Luft.

Nachhaltige Marktetablierung

Förderfähig sind nur Vorhaben, die nach der Antragsbewilligung beginnen. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags.

Unternehmen, Kommunen sowie weitere Organisationen können von der Förderung profitieren. Privatpersonen sind ebenfalls dazu berechtigt, Anträge für Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser zu stellen. Förderanträge zur Kleinserien-Richtlinie werden ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht.

Printer Friendly, PDF & Email
06.07.2023
Verbände der TGA-Branche zum GEG-Stopp
Nach dem Stopp der GEG-Novelle durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordern Verbände der TGA-Branche die Bundesregierung auf, die Zeit für Verbesserungen am GEG zu nutzen.
09.11.2023
Wirtschaft
Bis einschließlich September diesen Jahres setzten setzen die Hersteller 1.048.000 Heizungen ab, das sind erstmalig seit den 90er-Jahren wieder über eine Million.
22.04.2024
Roth Werke
Ob im Keller, im Nebenraum oder unter dem Dach: Mit der neuen Luft/Wasser-Wärmepumpe AuraCompact FR der Roth Werke ist die Planung bei Neubau oder Sanierung noch flexibler.
20.06.2023
Zur anstehenden Anhörung zum GEG erklärt BTGA-Geschäftsführer Frank Ernst, dass die geplanten Einschränkungen für Kältemittel den ebenfalls geplanten Einbau von 500.000 Wärmepumpen pro Jahr aushebeln...
15.05.2023
ITG-Studie
Nachfolgeuntersuchung zur Äquivalenzstudie des ITG Dresden von 2022 belegt Potenzial für Heizenergieeinsparungen bis zu 69% durch Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
19.02.2024
BMWSB
Ab 20. Februar starten die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen. Anträge können über die Website der KfW gestellt werden.